Wann brauchen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Sie hoffen gerade, dass Ihre Maßnahme zu klein dafür ist. Ist sie vermutlich nicht. Sobald Ihre Arbeiten den öffentlichen Straßenverkehr berühren, muss das ausführende Unternehmen nach § 45 Abs. 6 StVO vor Beginn eine Anordnung einholen. Das gilt für die große Vollsperrung genauso wie für den Container auf dem Gehweg.

